Unser komfortables System ist etabliert, zuverlässig, bewährt und wurde stetig weiterentwickelt. Dabei haben wir die technologischen Trends ebenso im Blick wie die Anforderungen aus Datenschutz und Melderecht, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Gast- und Abrechnungsdaten zu gewährleisten. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Einführung und dem Betrieb Ihres elektronischen Meldeschein-Systems und dem konzeptionellen und technologischen Ausbau hin zu einer attraktiven Gästekarte.
Florian Tatzel (Leitung)
Tel. +49 8051 6905-19
Fax +49 8051 6905-40
ftatzel@tourismus.prien.de
Kurtaxe & AGB – Prien am Chiemsee
Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet des Marktes aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.
Personen ab 16 Jahren
2 €
Schwerbehinderte Personen mit 80 bis GdB 99% ab 16 Jahren
1 €
Kinder und Jugendliche 7 bis einschließlich 15 Jahren
1 €
Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche mit 80 bis GdB 99%; 7 bis einschließlich 15 Jahren
0,50 €
Kinder bis einschließlich 6 Jahren
0 €
Schwerbehinderte Personen mit GdB 100% und deren Begleitpersonen
0 €
Geschäftsreisende
0 €